EZB


EZB – ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Einleitungssätze
Die Tanztage Duisburg sind ein Tanzfestival, veranstaltet vom Festivalbüro der Kreisfreien Stadt Duisburg.
Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu unserer Webseite www.tanztage-duisburg.de zu ermöglichen, möchten wir diese gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) barrierefrei zur Verfügung stellen.

Barrierefreies Internet bedeutet, dass eine Internetseite für jeden Benutzer lesbar und bedienbar ist, sowohl unter technischen Aspekten (Browser, Betriebssystem) als auch bezogen auf die inhaltlichen Gesichtspunkte (Verständlichkeit, Benutzerfreundlichkeit). Der Gesetzgeber hat in der BITV die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt.
Die BITV basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG), in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen. Die Tanztage Duisburg legen großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit des vorliegenden Angebots für alle BürgerInnen sowie NutzerInnen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Tanztage Duisburg und wurde zuletzt am 04.07.2025 aktualisiert. Sie gilt ausschließlich für das aktuell verfügbare zentrale Online-Angebot der Tanztage Duisburg, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.

Geltendes Gesetz
Im Sinne der Richtlinie EU 2016/2102 ist die Kreisfreie Stadt Duisburg eine öffentliche Stelle.
Die Tanztage Duisburg orientieren sich beim Aufbau der Webseite und mobilen Anwendungen um das Angebot barrierefrei zu gestalten an folgenden Bestimmungen: Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf Bewertung von Eye-Able. Wir arbeiten an der Umsetzung der Barrierefreiheit der Webseite.

Nicht barrierefreie Inhalte
Einzelne PDF-Formulare, Bilder und andere downloadbare Dateien sind gegebenenfalls nicht barrierefrei. Bei den Kartenanwendungen, Stadtplänen und Geodaten handelt es sich um fertige, durch externe Anbieter eingebundene Produkte. Diese Anwendungen können zum gegenwärtigen Zeitpunkt leider nicht in barrierefreier Form angeboten werden. Informationen in leichter Sprache werden noch nicht bereitgestellt. Der HTML-Code beinhaltet noch für die Barrierefreiheit relevante Syntaxfehler.
Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb der Webseite können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Zusätzliche Hinweise
Die Tanztage Duisburg nutzen das Tool EyeAble, um die Web-Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu fördern.
Unser Anspruch ist es, die Barrierefreiheit zu erhalten und die Umsetzung stetig zu verbessern.
Unser Anspruch ist es, die Webseite für unterschiedliche Geräte, darunter auch mobile Geräte, barrierefrei nutzbar zu gestalten. Wir arbeiten stetig daran, die Zugänglichkeit der Webseite zu verbessern. Dafür bitten wir um etwas Geduld, da dies teilweise die Programmierung der Webseite betrifft.

Barrieren melden und Feedback
Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen zur barrierefreien Nutzung unseres Internet-Angebots haben, wenden Sie sich bitte an uns. Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf der Webseite aufgefallen? Dann melden Sie diese bitte per E-Mail bei den Tanztagen direkt, Nicole Richter: n.richter@stadt-duisburg.de oder bei dem Inklusionsbeauftragten der Stadt Duisburg, Jens Jordan: j.jordan@stadt-duisburg.de

Durchsetzungsverfahren, Ombudsverfahren
Es wurde nach Ihrem Feedback an die Stadt Duisburg und/oder die Tanztage Duisburg keine zufriedenstellende Lösung gefunden? Oder haben die Tanztage Duisburg Ihnen nicht in der vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage geantwortet? Dann können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen kontaktieren. Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen und Menschen mit Behinderungen auftreten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit diese behoben werden können. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen keinen Rechtsbeistand.